Kurz erklärt: Wer in Wien ein Dach begrünen möchte, kann wieder vorausplanen. Die Stadt kündigt neue Einreichungen ab Anfang 2027 an. Derzeit ist der Fördertopf ausgeschöpft. Auf ihrer Antragsseite nennt die Stadt bis zu 30.000 Euro pro Objekt. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Angebote und Planung vorzubereiten.

Was die Stadt Wien ankündigt
Die Wiener Umweltschutzabteilung bestätigt den geplanten Neustart mit Beginn der neuen Förderperiode. Einen konkreten Öffnungstag nennt sie dort noch nicht. Wer für 2027 plant, sollte deshalb die amtliche Antragsseite im Blick behalten.
Nach den derzeit veröffentlichten Angaben beträgt die Förderung 5 Euro je Zentimeter durchwurzelbarer Aufbaudicke und Quadratmeter begrünter Fläche, höchstens 30.000 Euro pro Objekt. Angemessene Planungs- und Beratungsleistungen können mitgefördert werden. Entscheidend sind die bei Einreichung geltenden Richtlinien und die verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Ein Rechenbeispiel macht die Größenordnung greifbar: Für 100 Quadratmeter mit durchschnittlich 15 Zentimetern durchwurzelbarem Aufbau ergeben sich nach dieser Formel rechnerisch 7.500 Euro. Das ist keine Förderzusage. Die ausgeführten Aufbaudicken und alle weiteren Voraussetzungen müssen für das konkrete Projekt nachgewiesen werden.
Welche Voraussetzungen für die Begrünung gelten
Mindestens zehn Zentimeter durchwurzelbarer Aufbau allein reichen nach den aktuellen Vorgaben nicht aus. Auf mindestens zehn Prozent der begrünten Fläche verlangt die Stadt unterschiedliche Substrathöhen zwischen 15 und 35 Zentimetern, im Mittel mindestens 20 Zentimeter.
Dazu kommt mindestens eine weitere Maßnahme für die Biodiversität. Eine Möglichkeit ist geeignetes regionales Saatgut oder Pflanzmaterial auf mindestens 20 Prozent der Gründachfläche. Weitere Optionen sind etwa Totholz oder Wasserstellen, jeweils mit eigenen Ausführungsanforderungen. Auch die Materialwahl zählt: Die Förderseite verlangt unter anderem torffreies Substrat und PVC-freie Systemkomponenten. Diese Punkte sollten bereits im Angebot berücksichtigt sein.
Eine Begrünung, die im Zuge einer Baueinreichung ohnehin vorgeschrieben ist, ist von dieser Förderung ausgeschlossen. Eine Förderzusage ersetzt außerdem keine erforderlichen Genehmigungen. Lassen Sie Ihr Vorhaben deshalb anhand der vollständigen Richtlinien prüfen, bevor Sie sich auf einen Zuschuss verlassen.
Was Sie jetzt vorbereiten können
Für die Antragstellung nennt die Stadt einen Kostenvoranschlag mit Fläche und Aufbaudicke, Fotos vor der Begrünung, einen bemaßten Lageplan und den unterzeichneten Fördervertrag. Auch Unterlagen zu vorgesehenen oder bereits erfolgten Planungs- und Beratungsleistungen gehören dazu.
Bei Eigentümergemeinschaften sollte die Beschlusslage früh geklärt werden. Die Stadt geht zumindest von einem einfachen Mehrheitsbeschluss oder dem Einverständnis einer rechtlich befugten Vertretung aus. Wer Angebote, Unterlagen und Zustimmungen jetzt vorbereitet, kann nach Öffnung der Einreichung mit einem konkreten Vorhaben starten. Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
Vom Antrag bis zur Auszahlung
Der Antrag muss vor Beginn der Umsetzung gestellt werden. Eine Beauftragung zeitgleich mit dem Antrag ist laut Stadt möglich, erfolgt aber auf eigenes Risiko, falls die Förderung abgelehnt wird. Die Prüfung kann bis zu drei Monate dauern.
Ausgezahlt wird erst nach Fertigstellung und vollständiger Bezahlung. Dafür sind unter anderem Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und Fotos einzureichen. Der Zuschuss steht damit nicht zur Begleichung der ersten Handwerkerrechnung bereit. Die Begrünung muss außerdem mindestens 15 Jahre erhalten bleiben. Bei vorzeitiger Entfernung sieht die Stadt die vollständige Rückzahlung der Förderung vor. Laufende Pflegearbeiten werden nicht gefördert.

Das Gründach als Ganzes planen
Bei einer neuen Begrünung lohnt sich der Blick unter die spätere Vegetation. Dachaufbau, Entwässerung, Pflegezugang und die Möglichkeit einer laufenden Überwachung sollten gemeinsam geplant werden. Einen Überblick bietet unser Beitrag Gründach richtig planen.
Bei Neubau oder geeigneter Dachsanierung lässt sich prüfen, ob roofSec-Monitoring eingebunden werden kann. Das Sensorkabel wird auf der Dampfsperre unter der Dämmung verlegt und liefert zusätzliche Nässehinweise aus dem Dachaufbau. Die Eignung hängt vom konkreten Aufbau und Einbauzeitpunkt ab. Eine Förderfähigkeit von roofSec innerhalb der Wiener Begrünungsförderung ist damit nicht zugesagt.
Sie bereiten ein Gründachprojekt vor? Übermitteln Sie uns Dachaufbau und Projektphase. Wir klären mit Ihnen, ob und wann eine Einbindung von roofSec sinnvoll ist. Förderauskünfte erhalten Sie bei der Stadt Wien.
Häufige Fragen
Die Stadt Wien kündigt neue Einreichungen ab Anfang 2027 an. Ein konkreter Öffnungstag ist auf der amtlichen Antragsseite derzeit nicht genannt.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Projektumsetzung gestellt werden. Planungsunterlagen und Angebote können Sie bereits vorbereiten.
Quellen
Stadt Wien: Dachbegrünung – Förderungsantrag. Amtlicher Förderstand, Voraussetzungen und Unterlagen. Abgerufen am 17. Oktober 2026.
roofSec: Produkte und Funktionsweise. Einbau und Funktion des Sensorkabels. Abgerufen am 16. Oktober 2026.